Warum bleibt das Laub liegen?

Frage

Alle Jahre wieder wird auf die Verpflichtung der Hauseigentümer zur Reinhaltung der Gehwege und in Nebenstraßen hingewiesen, das gilt für Laub und später für Schnee und Eis. Aber leider wird nichts unternommen! Selbst vor Wohnanlagen wird nicht geräumt. Warum ist das so?

Antwort

Tatsächlich sind im Umfeld ihres Anwesens und in den umliegenden Straßen die Grundstückseigentümer oder deren Verwalter oder Hausmeister für die Reinigung der Bürgersteige wie auch der Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte zuständig, im Winter bei Schnee und Eis auch für das Räumen und Streuen auf dem Trottoir. Zu diesen Pflichten gehört selbstverständlich auch die Beseitigung des Laubes. Die Reinigungs- und Winterdienstleistungen sind vom zuständigen Anlieger eigenverantwortlich zu organisieren. Leider lässt die Erfüllung dieser Aufgaben oft zu wünschen übrig.

Um die "schwarzen Schafe" ermitteln zu können, führt das Baureferat deshalb auch regelmäßig Begehungen durch. Falls erforderlich, wird der jeweilige Grundeigentümer schriftlich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung nachzukommen. Dies kann in letzter Konsequenz bis zur Androhung einer Geldbuße und Ersatzvornahme auf Kosten des Hausbesitzers führen. Das Baureferat betreibt parallel dazu auch Öffentlichkeitsarbeit: Es klärt Bürgerinnen und Bürger per Infoblatt über ihre Pflichten auf. Zusätzlich hat es Broschüren zur Straßenreinigung und zum Winterdienst herausgegeben und informiert auch ausführlich auf den Stadtseiten des MünchenPortals unter www.muenchen.de



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