Warum müssen wir Betreuungszeiten für das ganze Jahr buchen?

Frage

Beim Elternabend wurde uns mitgeteilt, dass wir uns bereits jetzt für das ganze Jahr entscheiden müssen, welche Betreuungszeit wir pro Tag für unser Kind buchen möchten. Da wir beide berufstätig sein müssen, werden wir den Zeitrahmen über 9 Stunden buchen müssen. Wie uns mitgeteilt wurde, ist ein Abholen der Kinder vor Ablauf der gebuchten Zeit nicht möglich. Eltern, die nur einen Halbtagesplatz benötigen, haben noch mehr Grund zur Klage. Die kleinste buchbare Betreuungszeit ist "über 5 Stunden". Da müssen Kindergartenkinder des Öfteren länger im Kindergarten bleiben als ihre älteren Geschwister an der Schule. Wie kann die Stadt München solche Gesetze beschließen?

Antwort

Die Stadt München ist kinderfreundlich, weil es hier beispielsweise pro 100.000 Einwohner zehnmal (!) so viele Krippenplätze gibt wie im übrigen Bayern und weil durch größte Anstrengungen die Zahl der städtischen Kindergartenplätze seit 1990 von 8.000 auf knapp 17.000 gesteigert wurde.

Dass neuerdings bestimmte Zeiten gebucht werden müssen, hat die Stadt München nicht aus eigenem Antrieb beschlossen, sondern der Bayerische Landtag mit den Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Die Stadt ist verpflichtet, das Landesgesetz in die Tat umzusetzen.

Offensichtlich kam es bei Ihrem Elternabend aber zu einigen Missverständnissen:

Den Eltern steht die Wahl der Buchungszeiten frei. Bei Ganztagsbetreuung ist keineswegs eine Buchungszeit von 9 Stunden vorgeschrieben. Sie können auch die Buchungszeit von über 6 bis 7 Stunden wählen. Allerdings gibt es aus pädagogischen Gründen in den Ganztagsgruppen eine pädagogische Kernzeit von 4 Stunden, z.B. von 9.00 bis 13.00 Uhr (Uhrzeit wird mit Elternbeirat abgestimmt). In dieser Kernzeit, in der die Kindertagesstätte ein pädagogisches Angebot garantiert, soll ein ungestörtes Arbeiten mit den Kindern möglich sein. Deshalb sollen die Kinder der Ganztagsgruppen spätestens um 9.00 Uhr anwesend sein. Das war aber bisher auch schon der Fall.

Ein Abholen der Kinder vor dem Ende der gebuchten Zeit ist durchaus möglich, sollte aber nicht während der Kernzeit erfolgen - natürlich auch nicht nach dem Ende der Buchungszeit, was aber keine Änderung gegenüber der bisherigen Situation darstellt.

Die Aussage, dass die kleinste buchbare Betreuungszeit "über 5 Stunden" betrage, ist nicht ganz korrekt. Die geringste Buchungszeit beträgt 4 Stunden beim Besuch einer Vormittagsgruppe im Kindergarten. Diese 4 Stunden müssen dann aber identisch sein mit der Kernzeit. Hol- und Bringzeiten kommen noch hinzu, so dass insgesamt 5 Stunden gebucht werden müssen, nicht jedoch "über 5 Stunden". Dies ist eine Vorgabe des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, für Familie und Frauen.

Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, Landesgesetze zu verteidigen, habe ich durchaus Verständnis für die Forderung des Bayerischen Landtags nach festen Buchungszeiten: Sie ermöglichen eine leistungsgerechte staatliche Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen und eine planbare pädagogische Arbeit. Kindergärten sind auch als vorschulische Bildungseinrichtungen zu sehen und nicht nur als Aufbewahrungsanstalt! Die unterschiedlich abgestuften Buchungszeiten ermöglichen den Eltern eine viel individuellere Auswahl als das frühere Angebot von Halbtags und/oder Ganztagsbetreuung.



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