Warum gibt’s sonntags keinen Flohmarkt?

Frage

Warum kann man in München keine privaten Flohmärkte am Sonntag machen? Jede andere Stadt in Deutschland und auch die Randgebiete Münchens (z.B. Germering) haben sonntags Flohmärkte und keine Probleme damit. Gibt es da besondere plausible Gründe für das Verbot?

Antwort

Als ausgewiesener Flohmarktliebhaber muss ich Ihnen mitteilen, dass die Zulässigkeit von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen vom Feiertagsgesetz (FTG) abhängt. Es unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Veranstaltungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 19. Dezemnber 1988 festgelegt, dass ein Flohmarkt am Sonntag nur zulässig ist, wenn er nur gelegentlich und nicht wöchentlich regelmäßig stattfindet und dann private Verkäufer ohne Zahlung eines Entgelts an einen gewerblichen Veranstalter kleine gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen häuslichen Lebens (also keine neue Ware) zum Kauf anbieten. Das Gericht begründet dies damit, dass bei solchen gelegentlichen Privatveranstaltungen nicht der Geldwert, sondern Kommunikation und Vergnügen im Vordergrund stehen. Demgegenüber sei ein Markt mit spezialisiertem Warenangebot, aufwändiger Infrastruktur, lukrativen Umsätzen und hohen Mieteinnahmen kein sonntägliches Vergnügen, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Im Rahmen dieser Rechtsprechung sind gelegentliche private Flohmärkte durchaus zulässig.

Kopfzerbrechen bereitete mir allerdings Ihr Hinweis auf Germering, wo auf dem Gelände eines Einkaufszentrums, also bei einem gewerblichen Grundstückseigentümer, jeden 1. und 3. Sonntag im Monat ein Flohmarkt stattfindet. Ich habe das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, dieses Geheimnis zu lüften. Die verblüffende Antwort: Es handelt sich nach Auskunft der Germeringer Verwaltung um "rechtswidrige Flohmärkte, welche jedoch vom Stadtrat Germering mittels Beschluss geduldet werden".

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Oberbürgermeister dem Stadtrat nicht empfehlen kann, rechtswidrige Zustände zu dulden, selbst wenn dies andernorts geschieht.



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